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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12.OVG (https://dejure.org/2013,1487)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.01.2013 - 8 C 10782/12.OVG (https://dejure.org/2013,1487)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG (https://dejure.org/2013,1487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 2 Abs 4 BauGB, § 3 Abs 1 BauGB
    Heranrücken von Wohnbebauung an Aussiedlerhof

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei Zulassung des Heranrückens von Wohnbebauung an dem im Außenbereich des Ortes gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb eines Antragstellers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3 S. 1
    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei Zulassung des Heranrückens von Wohnbebauung an dem im Außenbereich des Ortes gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb eines Antragstellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleitplanung: Alternativen sind sorgfältig zu prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 586
  • DÖV 2013, 397
  • BauR 2013, 1075
  • BauR 2013, 1731
  • ZfBR 2013, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Der Senat erklärte auch diesen Bebauungsplan mit Urteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG - mit der Begründung für unwirksam, dass der Ausgleich zwischen den Betriebsinteressen des Antragstellers und dem Interesse der Gemeinde an einer Ausweitung der Wohnbebauung nach Nordosten unverhältnismäßig erfolgt sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Planaufstellungsunterlagen zu den Bebauungsplänen 2004, 2007 und 2012 sowie die Gerichtsakten 8 C 11409/04.OVG und 8 C 10128/08.OVG verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Sofern der Senat im Urteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG - nach "unabweisbaren Gründen" für die Notwendigkeit der Baulandausweisung gerade im Nordosten der Ortslage gefragt hat, geschah dies im Rahmen der Abwägung und im Hinblick auf die beim damaligen Bebauungsplan festgestellte erhebliche Betroffenheit der Betriebsinteressen des Antragstellers.

    Der Senat hat dies auch bereits in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 als legitime planerische Erwägung gewertet (vgl. Urteil vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -, S. 9 d.U.).

    Auch der Inhaber eines Aussiedlerhofs ist in die städtebauliche Entwicklung seiner Gemeinde eingebunden und muss sich daher auf die im Laufe der Zeit neu entstehenden bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten einstellen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Juni 2008, a.a.O.; OVG Nds., a.a.O., Rn. 95).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Denn innerhalb des durch das Abwägungsgebot gezogenen rechtlichen Rahmens handelt die Gemeinde nicht rechtswidrig, wenn sie sich in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [309]; Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [315]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Denn innerhalb des durch das Abwägungsgebot gezogenen rechtlichen Rahmens handelt die Gemeinde nicht rechtswidrig, wenn sie sich in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [309]; Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [315]).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch das Interesse an einer künftigen Betriebsausweitung einen abwägungsbeachtlichen Belang darstellen kann, wenn und soweit die Erweiterung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtungsweise der Entwicklungsmöglichkeiten naheliegt und es sich nicht bloß um unklare und unverbindliche Absichtserklärungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2000 - 4 B 56.00 -, BauR 2001, 83; OVG Nds., Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 KN 69/07 -, RdL 2009, 150 und juris, Rn. 87).
  • BVerwG, 07.06.2012 - 4 BN 6.12

    Abwägung von Schallschutzmaßnahmen bei heranrückender Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Denn solche Regelungen können ein geeignetes Mittel sein, um Lärmkonflikte zwischen Wohnen und lärmintensiven Nutzungen zu lösen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 4 BN 6.12 -, ZfBR 2012, 578 und juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 4/07

    Anforderungen an einen sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Eigentümer eines Wohnhauses am Rande zum Außenbereich stärkere Immissionen hinzunehmen haben, als dies in einem allgemeinen Wohngebiet für zulässig angesehen wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. April 2007 - 7 D 4/07.NE -, juris, Rn. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10

    Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg" in Mainz wirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch das Interesse an einer künftigen Betriebsausweitung einen abwägungsbeachtlichen Belang darstellen kann, wenn und soweit die Erweiterung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtungsweise der Entwicklungsmöglichkeiten naheliegt und es sich nicht bloß um unklare und unverbindliche Absichtserklärungen handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2000 - 4 B 56.00 -, BauR 2001, 83; OVG Nds., Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 KN 69/07 -, RdL 2009, 150 und juris, Rn. 87).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 12.448

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung; Straßenführung; Straßenausweitung;

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2011 - 8 C 11052/10

    Bei Genehmigung eines Bahnfunkmastes muss Alternativstandort geprüft werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

    Wegen des gemeindlichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenprüfung allerdings nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sie in Betracht kommende Alternativen überhaupt nicht erwogen hat oder wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, BauR 2013, 1075 und juris, Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Die grundsätzliche Pflicht zu einer solchen Prüfung folgt aus dem Gebot der Proportionalität der Abwägung und damit aus dem rechtstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 5. Aufl. 2015, A Rn. 1776; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23.01.2013 - 8 C 10782/12 -, NVwZ-RR 2013, 586; Spannowsky, Notwendigkeit und rechtliche Anforderungen an die Alternativenprüfung in der Bauleitplanung, UPR 2005, 401 ff.) Von der Notwendigkeit zur Einbeziehung möglicher Alternativen gehen auch die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Abfassung des Umweltberichts aus.

    84 Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erwiese sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung zwar - im Ergebnis - nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urt. v. 23.01.2013, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 24.05.2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; auch BVerwG zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, BVerwGE 138, 226).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Dabei ist auch anerkannt, dass zu den abwägungsbeachtlichen Belangen auch das Interesse eines rechtmäßigerweise vorhandenen emittierenden Betriebs an der Vermeidung von Betriebseinschränkungen zum Schutz einer heranrückenden Wohnbebauung gehört (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 4 NB 25.89 -, NVwZ 1991, 980, 981 sowie das Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 20).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Eigentümer eines Wohnhauses am Rande zum Außenbereich stärkere Immissionen hinzunehmen haben, als dies in einem allgemeinen Wohngebiet sonst für zulässig angesehen wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. April 2007 - 7 D 4/07.NE -, juris, Rn. 35; vgl. zum Ganzen: Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, ESOVGRP, S. 14 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Im Übrigen drängt sich der - von der Antragstellerin erwähnte - Hubschrauberlandeplatz mangels Entwidmung auch nach dem Abzug der Hubschrauberstaffel nicht als offensichtlich vorzugswürdiger Standort auf (vgl. zu den Anforderungen an die Alternativenprüfung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägungsentscheidung: Urteil des Senats vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, BauR 2013, 1075 [Leitsatz]).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Wird in dieser Weise verfahren, so ist es nicht schon abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn diese Lösung sich hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = juris Rn. 29 m.w.N. zur fernstraßenrechtlichen Planung; vgl. auch OVG RhPf, U.v. 23.1.2013 - 8 C 10782.12 - NVwZ-RR 2013, 586 = juris Rn. 40).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indessen nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. das Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, ESOVGRP, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im

    Eine Fehlerhaftigkeit des Plans kann sich nur dann ergeben, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig bessere, weil öffentliche und private Belange schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 1075 und juris, Rn. 40; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 2019 - 8 S 2431/17 - BauR 2019, 1564 und juris, Rn. 82).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12

    Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, BRS 47 Nr. 3 und juris; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12 -, ESOVGRP und juris, Rn. 40; Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

    Im Hinblick auf das gemeindliche Planungsermessen erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2012 - 2 N 12.448 - juris; OVG RhPf, U.v. 23.1.2013 - 8 C 10782/12 - NVwZ-RR 2013, 586).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 8 S 2791/18

    Abwägung bei Aufstellung eines Bebauungsplans; Kenntnisse der Behörde;

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung aber nur dann als im Ergebnis rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil, a.a.O. Rn. 84; OVG RP, Urteil vom 23.01.2013 - 8 C 10782/12 -, NVwZ-RR 2013, 586; BayVGH, Urt. v. 24.05.2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; auch BVerwG zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, BVerwGE 138, 226).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 9 N 14.2674

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Heranrücken von

  • VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 28 K 9135/16

    Baugenehmigung Nachbar Stallgebäude Rücksichtnahmegebot Pferdezucht Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2014 - 10 B 1323/13

    Zumutbare Geruchsbelästigungen im Außenbereich für Anwohner

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2023 - 8 C 10462/22

    Abwägung von Lärmschutzbelangen - Industrie und Verkehr - sowie von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12

    Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 NE 13.2508

    Einstweilige Anordnung gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebiets als

  • VG Würzburg, 09.07.2015 - W 5 K 15.265

    Heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2013 - 10 B 679/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufhebung einer Baugenehmigung wegen umwelt-

  • VGH Bayern, 27.09.2023 - 1 N 18.2026

    Bauleitplanung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung

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